Teilnahmebedingungen

Stand 20.02.2021

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  1. Präambel: Die Evangelische Jugend (im folgenden „EJ“) ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Ziel der Angebote ist es v. a., die Gemeinschaft junger Menschen zu fördern. Unsere Veranstaltungen stehen dabei grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen innerhalb der angegebenen Altersbeschränkungen offen. Wir erwarten jedoch die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an den jeweiligen Programmpunkten teilzunehmen. Diese beinhalten auch religiöse Formen.
  2. Anmeldung: Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot dar. Bei Minderjährigen ist sie vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Durch den Erhalt der Anmeldebestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Die Anmeldungen werden nach Eingangsreihenfolge berücksichtigt. Sollte die Teilnehmerzahl überschritten werden, führen wir eine Warteliste.
  3. Zahlungsbedingungen: Bei Erhalt der Anmeldebestätigung wird die Zahlung fällig. Über die Möglichkeit von Zuschüssen für Familien mit geringem Einkommen beraten wir gerne.
  4. Leistungen: Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den in der Ausschreibung angegebenen Leistungsbeschreibungen sowie den Angaben der Anmeldebestätigung. Die EJ kann Änderungen und Abweichungen der Leistungen vornehmen, sofern diese zur Durchführung der Veranstaltung notwendig und für die Teilnehmenden zumutbar sind. Evtl. erforderliche Versicherungen müssen von den Teilnehmenden selbständig abgeschlossen werden.
  5. Rücktritt durch den Veranstalter: Falls die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird bzw. die Durchführung der Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet ist, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. | Wir erwarten von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Die EJ ist ermächtigt, Teilnehmende wegen grob ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Freizeit auszuschließen. Es erfolgt in diesem Fall eine sofortige Information der Erziehungsberechtigten. Die Kosten der Heimreise gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden. | Die EJ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht erbracht werden. In diesem Fall behält sich die EJ vor, eine Bearbeitungs– bzw. Ausfallgebühr entsprechend der Beträge unter 6. geltend zu machen.
  6. Rücktritt durch die Teilnehmenden: Der Rücktritt kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist die EJ berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufwendungen zu verlangen. Bei Rücktritt bis zur 16. Woche (106. Tag) vor Reisebeginn sind 50%, ab der 15. Woche (105. Tag) bis zur 8. Woche (50. Tag) vor Reisebeginn 70%, ab der 7. Woche (49. Tag) bis 4. Woche (22. Tag) vor Reisebeginn 80% des Reisepreises zu entrichten. Bei mündlicher Abmeldung oder Nichterscheinen stellt die EJ den vollen Betrag in Rechnung. Die EJ behält sich eine Geltendmachung nachweislich höherer Ausfallkosten vor. Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/ in benannt wird.
  7. Haftung: Die vertragliche Haftung der EJ für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der EJ und ihrer Mitarbeiter vorliegt oder soweit die EJ für einen Schaden eines Teilnehmers allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, Krankheit, Verluste und Unfälle, die auf eigenem Verschulden der Teilnehmer oder auf Nichtbefolgung der Anweisungen der Mitarbeitenden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ebenso ausgeschlossen. | Der EJ sind mit der Anmeldung Tatsachen (z. B. Angaben zu Krankheiten, Allergien, körperlichen Behinderungen) mitzuteilen, die für die Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sind.
  8. Datenschutz: Die EJ versichert die vertrauliche Behandlung aller Daten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt sind. Die weitere Nutzung der Daten für ausschließliche Werbezwecke der EJ steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung auf der Anmeldung und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmenden zur Verwendung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbezwecken von der EJ genutzt, sowie durch die EJ an die anderen Teilnehmer zur privaten Nutzung herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit, auch teilweise, schriftlich widerruflich.
  9. Schlussbestimmung: Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.